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Audiopädagogische Angebote

Audiopädagogische Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Der Hörverlust ist durch ein fachärztliches Gutachten belegt und berechtigt in der Regel zu IV-finanzierten Hilfsmitteln und audiopädagogischer Betreuung. Art und Umfang der audiopädagogischen Begleitung werden am 'Schulischen Standortgespräch' unter Einbezug der Audiopädagogin oder des Audiopädagogen festgelegt.

Für die Finanzierung der Massnahmen ist eine Kostengutsprache der Schulpflege erforderlich.

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