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Sonderschulung

Unsere schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gewährleisten zum einen eine angemessene integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen in Regelklassen mit heilpädagogischer Unterstützung. Zum anderen organisieren sie einen individuellen Förderunterricht in den Regelklassen und koordinieren den interdisziplinären Austausch zwischen den Fachpersonen.
In Gruppen oder Einzelberatung kann eine Förderung organisiert werden, wenn vorgängig die Ziele an einem schulischen Standortgespräch festgelegt wurden.

Die Zuweisung zur Sonderschulung setzt eine schulpsychologische Abklärung mit einer Indikation voraus und bedarf der Zustimmung der Schulpflege.